Rechtsprechung
BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 69 StGB; § 69a StGB
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (unzureichender Beleg der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 69a Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 69 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung der Zumessung der Einzelstrafen; Notwendige Vornahme einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zum Beleg der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsrechtliche Überprüfung der Zumessung der Einzelstrafen; Notwendige Vornahme einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zum Beleg der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- rechtsportal.de
Revisionsrechtliche Überprüfung der Zumessung der Einzelstrafen; Notwendige Vornahme einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zum Beleg der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisentziehung muss begründet werden, wenn kein Regelfall vorliegt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Begründungserfordernis bei isolierter …
Auszug aus BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16
Doch hätte gleichwohl - zumal kein Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 StGB vorliegt -, eine ausdrückliche Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vorgenommen werden müssen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14).