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   BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16   

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https://dejure.org/2016,45915
BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16 (https://dejure.org/2016,45915)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2016 - 3 StR 361/16 (https://dejure.org/2016,45915)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2016 - 3 StR 361/16 (https://dejure.org/2016,45915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StGB; § 69a StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (unzureichender Beleg der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 69a Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 69 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Zumessung der Einzelstrafen; Notwendige Vornahme einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zum Beleg der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Zumessung der Einzelstrafen; Notwendige Vornahme einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zum Beleg der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Zumessung der Einzelstrafen; Notwendige Vornahme einer ausdrücklichen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zum Beleg der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung muss begründet werden, wenn kein Regelfall vorliegt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14

    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Begründungserfordernis bei isolierter

    Auszug aus BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16
    Doch hätte gleichwohl - zumal kein Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 StGB vorliegt -, eine ausdrückliche Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vorgenommen werden müssen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14).
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